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INFO ETAT DE FRIBOURG
Veranstaltungen und Versammlungen, öffentliche Gaststätten, Freizeitaktivitäten: Der Staatsrat beschliesst einen Katalog von Massnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie
23. OKTOBER 2020 -11H01
Der Staatsrat hat heute neue Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Sie betreffen sowohl öffentliche und private Versammlungen und Veranstaltungen wie auch die öffentlichen Gaststätten, den Sport, Choraktivitäten oder Besuche in Spitälern und Pflegeheimen. Die Massnahmen sind unerlässlich beim Versuch, die Epidemie einzudämmen. Die Regierung fordert die Freiburgerinnen und Freiburger zudem auf, die Schutzmassnahmen auch im privaten Rahmen strikte einzuhalten.
Die epidemiologische Situation im Kanton Freiburg und der Anstieg der COVID-19-Infektionen in den letzten Wochen sind sehr besorgniserregend. Während der Kanton in der Woche 40 noch 133 und in der Woche 41 434 positive Resultate verzeichnete, ist die Zahl in der Woche 42 auf 1065 Fälle gestiegen. Dieser Trend zu einem starken Anstieg hat sich in den letzten Tagen bestätigt. So wurden seit Montag bereits 1043 neue Corona-Fälle registriert (Stand am Donnerstag, 22.10.2020, um 17 Uhr). Auch bei den Spitaleinweisungen verschlechtert sich die Situation: Gestern, 22. Oktober 2020, waren 60 Personen im HFR hospitalisiert, fünf davon auf der Intensivstation.
Angesichts dieser Situation hat der Staatsrat gestern Abend in einer Sitzung Sofortmassnahmen beschlossen, die sich an den Empfehlungen, welche die Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz der lateinischen Schweiz (CLASS) gestern herausgegeben hat, orientieren. Die in Beschlussform getroffenen Massnahmen treten heute Freitag, 22. Oktober 2020, um 23 Uhr in Kraft und gelten bis 30. November 2020. Später werden sie in der Verordnung über kantonale Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie konsolidiert. Sie lauten wie folgt:
- Versammlungen von mehr als 10 Personen im öffentlichen Raum (Plätze und Spielplätze, Promenaden, Trottoirs, Wege usw.) sind verboten; dasselbe gilt für Versammlungen und Treffen von mehr als 10 Personen im privaten Raum.Dieses Verbot gilt nicht für Ereignisse wie politische, kulturelle und zivilgesellschaftliche Veranstaltungen, die weiterhin ausschliesslich in der Bundesverordnung COVID-19 besondere Lage geregelt werden.
- Diskotheken und Kabaretts mit Patent D sowie Freizeiteinrichtungen wie das Kasino, Spiel- und Billardsäle, Bowlings usw. werden geschlossen.
- Alle übrigen öffentlichen Gaststätten müssen um 23 Uhr schliessen.
- Öffentliche Gaststätten dürfen nur Gruppen von höchstens 4 Personen pro Tisch empfangen, es sei denn, die Gäste leben im selben Haushalt.
- Die Betreiberinnen und Betreiber öffentlicher Gaststätten sowie die Organisatorinnen und Organisatoren öffentlicher Veranstaltungen müssen die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden bzw. der Besucherinnen und Besucher in elektronischer Form erfassen.
- Die Ausübung von Sportarten und Aktivitäten mit Körperkontakt (Fussball, Basketball, Hockey, Kampfsportarten, Tanz usw.) ist verboten, mit Ausnahme des individuellen Trainings.
- Bei Wettkämpfen des professionellen Leistungssports sind höchstens 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer gestattet. Trainings der Profisportler müssen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
- Chorsingen ist nur dann erlaubt, wenn an Proben und Aufführungen generell Masken getragen werden.
- Auf Märkten und an Messen gilt sowohl drinnen als auch draussen eine Maskenpflicht.
- In Einrichtungen des Gesundheitswesens, namentlich in Spitälern und Pflegeheimen, werden Besuche gemäss den Richtlinien der Einrichtungen streng begrenzt durchgeführt.
- Die Hochschulen (HES-SO//FR, PH, Universität) werden beauftragt, für Vorlesungen und Gruppenseminare Fernunterricht zu organisieren. Ausnahmen können für besondere Situationen gemacht werden, namentlich für stark interaktiven Unterricht (z. B. Labor- oder Werkstattarbeit).
Die Ämter des Staates arbeiten aktiv an der raschen Einführung von Lösungen zur Information der Bevölkerung über die praktische Umsetzung dieser Massnahmen, insbesondere über eine sich im Aufbau befindliche Telefon-Hotline (weitere Informationen so rasch wie möglich auf www.fr.ch).
Einhaltung der Schutzmassnahmen
Der Staatsrat hofft sehr, dass sich die Ausbreitung der Epidemie mit diesen Massnahmen verlangsamen lässt und drastischere Massnahmen vermieden werden können. Er betont jedoch, dass dies nur mit der aktiven Mitarbeit der gesamten Bevölkerung möglich sein wird. Die strikte Einhaltung der Schutzmassnahmen – Handhygiene, Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern (Social Distancing), Tragen einer Maske – sowohl im öffentlichen Raum als auch im privaten Rahmen ausserhalb der eigenen vier Wände, ist das beste Mittel zur Bekämpfung des Coronavirus.
Der Staatsrat wird die Entwicklung der Situation weiterhin genau beobachten und ist bereit, wenn nötig zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.